1 Angebot

Angebote sind grundsätzlich freibleibend bis zur beiderseitigen schriftlichen Bestätigung.

2 Mietsache

Gegenstand der Nutzungsvereinbarung ist die Vermietung einer siehe Auftrag/Rechnung von bis.

3 Mietzins

Der Mietzins Kalendertage richtet sich nach dem jeweils vom Mieter gewählten Paket oder einer individuellen Vereinbarung siehe Rechnung.

Zu dem jeweils gewählten Mietobjekt kommen Versandkosten für den Transport des gewählten Mietobjekts hinzu. Der gesamte Mietzins inklusive den Versandkosten der Rücksendung ist vor Übergabe der Mietsache vom Mieter an den Vermieter zu entrichten.

4 Kaution

Die Kaution für die Mietsache beträgt 500 EUR und ist im Voraus zu entrichten. Am Ende des Mietzeitraumes erhält der Mieter die Kaution zurück, wenn kein Grund für die Einbehaltung oder Verrechnung der Kaution wegen Pflichtverletzung, z.B. Beschädigung der Mietsache, besteht.

5 Pflichten des Mieters

(1) Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache sorgfaltsgemäß zu behandeln, insbesondere, die Hinweise zur sachgemäßen Benutzung der Mietsache (Gebrauchsanweisung, Warnhinweise o.Ä.), zu beachten und die Mietsache nur demgemäß einzusetzen. Bei Unklarheiten hat er sich vor Inbetriebnahme oder Nutzung der Mietsache gegebenenfalls beim Vermieter über die sachgemäße Benutzung zu informieren.

(2) Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden an der Mietsache, die durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden. Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten. Dies gilt insbesondere für Verschleißteile. Verfärbungen durch Sirup oder andere Materialien, die nicht beim Vermieter erworben wurden, müssen vom Mieter beseitigt oder ersetzt werden.

 

(3) Der Mieter hat dem Vermieter einen etwaigen Mangel der Mietsache unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine Anzeige, hat der Mieter dem Vermieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Soweit der Vermieter aus diesem Grunde keine Abhilfe schaffen kann, haftet er Vermieter nicht für Schäden, die aufgrund des Mangels an der Mietsache oder an anderen Sachen entstehen.

 

(4) Eine Untervermietung ist nicht gestattet.

 

(5) Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt nach Benutzung vollständig zu entleeren und das Gerät mit Wasser gründlich zu reinigen.

 

(6) Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt dem Vermieter zum vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei zurückzugeben. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache am Ende des Mietzeitraumes dem Vermieter in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie vom Vermieter erhalten hat. Gibt der Mieter die Mietsache nicht rechtzeitig zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung die Miete als Entschädigung verlangen, die gemäß der Preisberechnung in § 3 für den zusätzlichen Zeitraum zu zahlen gewesen wäre. Die Geltendmachung weiter gehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.

 

6 Pflichten des Vermieters

(1) Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für den oben angegebenen Zeitraum in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zur uneingeschränkten Nutzung zu überlassen.

 

(2) Der Vermieter hat die Mietsache zu Beginn des Mietzeitraumes zur Abholung bereitzuhalten. Er ist nicht verpflichtet, die Mietsache an einen anderen Ort als seinen Wohn- oder Geschäftssitz zu versenden. Tut er es dennoch, so geschieht dies auf Kosten und Gefahr des Mieters.

 

7 Lieferung

(1) Der Vermieter veranlasst nach dem zeitgerechten Zahlungseingang des Mieters den Transport mit einer Spedition wenn die gewünscht und vereinbart wurde.

(2) Der Mieter ist mit der Weitergabe seiner in diesem Mietvertrag angegebenen Handynummer an die Spedition zwecks Absprachen für die Anlieferung einverstanden.

(3) Die Spedition liefert die Maschine und das Zubehör nach vereinbarung mit dem Mieter an. Die persönliche Anwesenheit des Mieters ist unbedingt erforderlich. Eine genaue Uhrzeit kann nicht genannt werden, da die Spedition für die Zustellung verantwortlich ist.

(4) Der Mieter hat für einen ordnungsgemäßen Parkplatz zu sorgen! Die Be- und Entladung muss ebenerdig gewährleistet sein.

(5) Der Vermieter haftet nicht, wenn der Liefertermin aufgrund höherer Gewalt wie Unwetter, Streik, Falschlieferung der Spedition, Autounfall oder Naturkatastrophen nicht eingehalten werden kann. Ansprüche der Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.

(6) Nach Ablauf der Miete: Hat der Mieter für den Fristgerechten Rücklieferung sorg zu leisten.

 

8 Haftungsausschluss

Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Mietgeräte stehen. Der Vermieter haftet auch nicht für einen eventuellen Verdienstausfall des Mieters aufgrund der Unbrauchbarkeit des Mietobjektes.

 

9 Vertragslaufzeit

Der Vertrag wird auf die in § 2 bestimmte Zeit geschlossen und ist vor Ablauf der Zeit von keiner Partei ordentlich kündbar. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

 

10 Rücktritt durch den Kunden

Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, ohne dass der Auftragnehmer hierfür einen Anlass gegeben hat, oder kommt der Mieter seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so ist der Vermieter berechtigt, Stornokosten zu verlangen. Diese betragen:

– bis vier Wochen vor vereinbarter Lieferzeit 20 % des Auftragspreises.

– zwischen vier Wochen und zwei Wochen vor vereinbarter Lieferzeit 40 % des Auftragspreises.

– ab zwei Wochen vor vereinbarter Lieferzeit 70 % des Auftragspreises.

 

11 Zustimmung zur Nennung als Referenz

Der Mieter ist damit einverstanden, auf allen Seiten der Firma Heavy-Horse-Parts als Referenz aufgeführt zu werden. Ein Rückschluss auf die Person ist ausgeschlossen.

 

12 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die Regelung treten, die der unwirksamen Regelung bei wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt.

 

13 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Vermieter und dem Mieter sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Gericht